Gesetzliche Versicherung
Ich habe eine Kassenzulassung und biete tiefenpsychologische Gruppen- sowie Einzeltherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen an.
Private Krankenversicherung / Beihilfe
Die Behandlungskosten werden in der Regel in Höhe der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Ich berechne für eine Einzeltherapie- sowie eine Gruppentherapiesitzung von Privatversicherten grundsätzlich gleich viel wie ich von den gesetzlichen Krankenversicherungen auch erstattet bekommen würde. Daher kann gegebenenfalls ein Differenzbetrag übrigbleiben, den die private Versicherung oder die Beihilfe Ihnen nicht zurück erstattet. Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen ist jedoch abhängig von Ihrem individuellen Vertrag bzw. Versicherungsschutz. Erkundigen Sie sich daher im Vorfeld in jedem Falle, ob und in welchem Umfang die Kosten für Psychotherapie übernommen werden. Nachdem wir uns gemeinsam auf eine Behandlung in meiner Praxis entschieden haben, wird dann ein Antrag bei Ihrer Krankenversicherung / Beihilfe gestellt werden.
Heilfürsorge
Für Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei ist Psychotherapie in der Regel eine Leistung der Heilfürsorge. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Truppenarzt bzw. beim polizeiärztlichen Dienst, ob eine psychotherapeutische Behandlung für Sie in Frage kommt. Auch händigt Ihnen der Truppenarzt oder die Truppenärztin den benötigte Überweisungsschein aus.
Selbstzahler
Sie können die Kosten für die Psychotherapie auch selber tragen. Dann ist kein Antragsverfahren oder Abstimmung mit der Krankenkasse nötig. Die Sitzungen werden privat in Rechnung gestellt, wobei sich auch hier das Honorar an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) orientiert.